Sollte eine Weiterbildung abgelehnt oder abgebrochen werden, so bestehen danach die gleichen beruflichen Defizite wie vor der Maßnahme. Insofern haben sich die Gründe für eine Förderung nicht geändert. Wurde eine vorangegangene Maßnahme abgebrochen oder ein Weiterbildungsangebot abgelehnt, spielt der Grund für den Abbruch oder die Ablehnung natürlich eine maßgebliche Rolle. Ein erneuter Abbruch muss vermieden werden. War die Ursache für den Abbruch selbstverschuldet, wird ein neuer Bildungsgutschein nur ausgestellt, wenn ein erfolgreicher Abschluss der Maßnahme zu erwarten ist. Das heißt unter Umständen, dass der Berufspsychologische Dienst (BPS) die Eignung für den Kurs abklärt.
Sollte eine Weiterbildung abgelehnt oder abgebrochen werden, so bestehen danach die gleichen beruflichen Defizite wie vor der Maßnahme. Insofern haben sich die Gründe für eine Förderung nicht geändert. Wurde eine vorangegangene Maßnahme abgebrochen oder ein Weiterbildungsangebot abgelehnt, spielt der Grund für den Abbruch oder die Ablehnung natürlich eine maßgebliche Rolle. Ein erneuter Abbruch muss vermieden werden. War die Ursache für den Abbruch selbstverschuldet, wird ein neuer Bildungsgutschein nur ausgestellt, wenn ein erfolgreicher Abschluss der Maßnahme zu erwarten ist. Das heißt unter Umständen, dass der Berufspsychologische Dienst (BPS) die Eignung für den Kurs abklärt.