Zu beachten ist, dass ein Anwalt in diesem Fall nicht weiterhelfen wird, da es sich um eine Kann-Leistung handelt. ALG 1- und Hartz 4-Empfänger haben keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer solchen Maßnahme - auch wenn sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Ablehnungsbescheid ist es möglich, einen Widerspruch einzulegen. Diese Frist darf man nicht verstreichen lassen, allerdings sollte man auch nicht gleich am ersten Tag einen Widerspruch einlegen. Vielmehr sollte man die Gründe für die Ablehnung überprüfen und den Widerspruch entsprechend der im Ablehnungsschreiben enthaltenen Gründe anpassen.
Ist der Widerspruch abgelehnt worden, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit, eine Weile zu warten und einen Neuantrag einzureichen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Bildungsgutschein am Ende des Jahres abgelehnt wurde. Die Sachbearbeiter sind verpflichtet, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln verantwortungsvoll umzugehen. Wird also gegen Ende des Jahres schon viel bewilligt, kann es sein, dass sie im Einzelfall kritischer nachfragen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vollständig vorliegen.