Nachdem die formalen Voraussetzungen geprüft wurden, wird ein Beratungstermin mit einer zuständigen Integrationsfachkraft vereinbart. Folgende Unterlagen werden hierbei benötigt:
- Nachweis über die Bewerbungsbemühungen
- Informationen über die angestrebte Weiterbildung oder Umschulung und den Bildungsträger, bei dem die Bildungsmaßnahme begonnen werden soll.
- Angaben darüber, wie relevant die angestrebte Weiterbildung oder Umschulung zukünftig auf dem Arbeitsmarkt sein wird.
- Nachweise über zukünftige Arbeitsmöglichkeiten nach Abschluss der Weiterbildung oder Umschulung, z. B. durch Pressemitteilungen, Stellenangebote oder Studien.
Im Beratungsgespräch sollte zusätzlich dargelegt werden können, warum gerade diese Weiterbildung oder Umschulung sinnvoll und wichtig für die Integration in den Arbeitsmarkt ist. Die ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme muss eine Berufsbezeichnung (BKZ) und eine Maßnahmennummer haben, die ggf. beim Bildungsträger erfragt werden kann.