Förderung der beruflichen Weiterbildung für Unternehmen.

Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten für die Anforderungen von morgen.

Digitalisierung und Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen jeder Branche.
Stellen Sie jetzt die Weichen für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten für die Anforderungen von morgen.

Förderung für Unternehmen

Die Bundesregierung stellt mit dem Qualifizierungschancengesetz und "Arbeit-von-morgen-Gesetz" finanzielle Fördermittel für Unternehmen bereit, um ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten.

  • Gefördert werden können alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.
  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt teilweise oder vollständig die Weiterbildungskosten und zahlt Lohnkostenzuschüsse in Abhängigkeit von der Betriebsgröße.

Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann gefördert werden, wenn die Maßnahme mehr als 120 Stunden umfasst und die Maßnahme sowie ihr Träger für die Förderung zugelassen sind. Je nach Ausgangslage in Ihrem Unternehmen können die Kosten der Qualifizierung teilweise oder ganz übernommen werden.

Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.