Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung während der Kurzarbeit

Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung während der Kurzarbeit

Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung während der Kurzarbeit

Während der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockung auf 87 Prozent des Einkommens bis Ende 2021 verlängert.
Bis Mitte 2021 werden weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Danach nur noch dann, wenn das Unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kurzarbeit weiterbildet. Die Förderung der Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit wurde vereinfacht:

  • Die berufliche Weiterbildung, die in der Kurzarbeit begonnen wurde, muss mindestens 120 Stunden umfassen. Darüber hinaus müssen sowohl das Qualifizierungskonzept als auch der Anbieter – wie etwa das bfw – zertifiziert sein. Die Lehrgangskosten werden in Abhängigkeit von der Betriebsgröße pauschal bezuschusst.
  • Neu:  Die Kurzarbeit kann auch genutzt werden, um an einem Vorbereitungslehrgang wie beispielsweise zum/zur Meister/-in, Techniker-/in oder Fachwirt/-in gemäß Aufstiegsfortbildungsgesetz teilzunehmen.